Erdbestattungen

Erdbestattungen

Bei einer Erdbestattung haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Die Reihenstelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Nach Ablauf von 20 Jahren ist im allgemeinen die weitere Nutzung oder erneute Belegung durch Familienangehörige nicht mehr möglich. Im Normalfall darf auch keine Urne beigesetzt werden.

Bei der Wahlstelle suchen die Angehörigen die Grabstelle selbst aus. Nach der Ruhefrist kann das Nutzungsrecht verlängert werden. So kann die Grabstelle auch wieder neu belegt werden. Im allgemeinen dürfen bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Seit einiger Zeit ist auf manchen Friedhöfen auch eine anonyme Erdbestattung möglich. Hierbei erhält die Grabstelle keinen Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen begrünt. Selbstverständlich können auch bei dieser Bestattungsform die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen.

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