Feuerbestattungen

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg eingeäschert. Die Asche wird später in einer Urne beigesetzt. Dazu ist eine besondere Verfügung notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür vorgesehene Formulare dafür erhalten sie bei uns. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.

Grundsätzlich können Sie sich zwischen einem Urnengemeinschaftsgrab, einem Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden. Wir beraten Sie bei dieser Entscheidung selbstverständlich gerne.

Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung im Krematorium oder nach der Einäscherung auf dem Friedhof stattfinden.

^